AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Für den Geschäftsverkehr mit uns gelten folgende Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. ANGEBOTE
1.1 Alle Angebote sind freibleibend. Alle darin gemachten Angaben gelten angenähert.
1.2 Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind für uns sechs Wochen verbindlich.
1.3 Sollte zwischen Angebot und Auftragserteilung mehr als sechs Wochen liegen, können etwaige Verteuerungen der Materialien, Löhne usw. die Kosten bis zu 10% ohne vorherige Mitteilung weitergegeben werden.
1.4 Angebote und Entwurfszeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.5 Die Entwurfskosten sind im Auftragsfall im Rechnungsbetrag enthalten. Sollte die Ausführung unseres Entwurfes (auch in abgeänderter Form) durch einen Dritten ausgeführt werden, so ist sofort ein Entwurfshonorar fällig. Die Höhe des Honorars wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

 

2. BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
2.1 Ein Auftrag gilt als erteilt und angenommen, wenn eine schriftliche Bestellung des Kunden und/oder eine Auftragsbestätigung von uns versandt wurde.
2.2 Wird ein Auftrag storniert, sind die angefallenen Kosten vom Besteller zu tragen.
2.3 Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.
2.4 Auf alle erstellten Entwürfe und Skizzen verbleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer, Datensätze, 1:1 Zeichnungen, Reprofilme, Druckplatten usw. bleiben unser Eigentum und dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Berechnung.
2.5 Bei einem Auftragswert unter 100,00 Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 25,00 Euro. Dieser beinhaltet nicht die Kosten für Anlieferung und Versand.

 

3. LIEFERUNG / LIEFERTERMIN
3.1 Der Liefertermin beginnt, wenn alle erforderlichen kaufmännischen und technischen Einzelheiten geklärt und von uns bestätigt wurden.
3.2 Bei Sieb- und Offsetdruck sowie bei Werbeartikeln behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor.
3.3 Die Auslieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn sie von uns mit Firmenfahrzeug durchgeführt wird.
3.4 Die Versandart wird, wenn nicht anders vereinbart, durch uns festgelegt. Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Packmaterial, wie z.B. Kartons u. Holzverschläge sind Einwegverpackungen und können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Herstellung werden ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die in Angeboten oder Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise verstehen sich ausschließlich Montage und zzgl. der geltenden Mwst. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Hochspannungsinstallationen geliefert werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne Niederspannungs-, Hochspannungs-, Schaft- u. Erdschutzleitung, erforderliche Gerüststellung sowie etwa anfallende Maurer-, Stemm-, Verputz- und Dachdeckerarbeiten. Der Netzanschluss technischer Anlagen erfolgt lt. DIN VDO durch einen autorisierten Elektrobetrieb auf Kosten des Bestellers.

 

5. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
5.1 Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstoff- und Glühlampen) und Beschriftungen übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur Ausführung eine Lieferzeit von mindestens 4 Wochen zur Verfügung stand.
5.2 Mängelrügen können binnen 3 Werktagen nach Zugang, in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor eine Reklamation zu prüfen und durch Nachbesserung, Ersatzlieferung (teil- oder vollständig) o. durch Preisnachlass zu regeln.
5.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Konventionalstrafen, sind ausgeschlossen.
5.4 Geringfügige Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Mängelrüge. Derartige geringfügige Mängel liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: a) wenn Farben und Beschaffenheit von Endprodukten Unterschiede zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar oder handelsüblich sind; b) wenn der vertraglich geschuldete Zweck der Werbeanlage nicht gefährdet wird, insbesondere bei geringfügigen Kratzern, Haarrissen, Einschlüssen oder Pickeln bei Werbeanlagen, in denen Kunststoffe und Acrylgläser verarbeitet werden; c) wenn Abweichungen durch den Maßstab der Entwürfe bedingt sind; d) wenn der Folienfarbton der Beschriftung nicht genau mit den HKS-Farben oder DIN RAL übereinstimmt

 

6. SONSTIGE HAFTUNG
6.1 Es wird keine Haftung für die wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Zulässigkeiten einer Werbemaßnahme übernommen.

 

7. GENEHMIGUNGSPFLICHT
Für die Anbringung von Schildern und Lichtreklame/Außenwerbung besteht eine öffentlich-rechtliche Genehmigungspflicht. Zur Einholung der notwendigen Genehmigungen ist der Vertragspartner auf eigene Rechnung verpflichtet. Die Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Anträge kann, gegen Berechnung und auf Wunsch des Vertragspartners, durch den Lieferanten erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge zeichnet der Vertragspartner verantwortlich. Bei Auftragserteilung versichert der Vertragspartner, dass genehmigungsrechtliche Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er dieses vorher geprüft bzw. Genehmigungen eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung der Genehmigung berührt die Verpflichtung des Vertragspartners zur Erfüllung nicht.

 

8. ERFÜLLUNGSORT
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferanten als vereinbart. Ist der Besteller ein Ausländer, so gilt bei Streitigkeiten zwischen ihm und uns deutsches Recht. Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unwirksam.